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Willkommen bei den Frank`s aus Aschbach
Willkommen bei den Frank`s aus Aschbach

Tipps und Tricks

Hier schreibe ich über unsere neuen Eindrücke und Erlebnisse. Da ich früher selbst für Tipps dankbar war, werde ich hier auch einige Sachen die bei uns funktionieren veröffentlichen. Vielleicht kann der Eine oder Andere was davon umsetzen

Ich freue mich auf Eure Kommentare im Gästebuch. Gerne könnt Ihr auch direkt Kontakt zu mir aufnehmen.

Pferde sehen die Welt mit anderen Augen.

Häufig wird als Unfallursache das unvorhersehbare Verhalten des Pferdes genannt. Kenntnisse über natürliche, typische Verhaltensweisen sowie über Ansprüche und Bedürfnisse des Pferdes sind daher wichtige Voraussetzungen, um Unfälle zu vermeiden.

Die Reaktion eines Pferdes hängt mit seinem Verhalten als Steppen-, Flucht- und Herdentier sowie mit seiner Sinneswahrnehmung zusammen. Besonders Letzteres gerät im routinierten Umgang mit dem „Partner Pferd“ oft in Vergessenheit. Wir wissen, dass für ein Pferd eine knisternde Plastiktüte am Boden furchterregend sein kann. Aber warum ist das so? Wie sieht das Pferd diese Tüte? Was hört es? Die Sinneswahrnehmung des Pferdes unterscheidet sich deutlich von der des Menschen.

Bei Annäherung von hinten bemerkbar machen

Das Pferd hat im Gegensatz zum Menschen, bedingt durch die für ein Fluchttier typische seitliche Anordnung der Augen, eine fast komplette Rundumsicht. Lediglich den Bereich direkt vor der Stirn und einen größeren Winkel hinter der Hinterhand kann es nicht einsehen. Dementsprechend sollte sich einem Pferd von schräg vorne genähert werden. Wird von hinten auf ein Pferd zugegangen, muss sich der Mensch unbedingt bemerkbar machen. Denn auch das liebste Pferd kann instinktiv reagieren und möglicherweise ausschlagen.

Unscharfe, aber schnelle Wahrnehmung

Die Sicht mit beiden Augen nach vorne (binokulare Sicht) ermöglicht dem Pferd dreidimensionales Sehen. Die seitliche Sicht mit einem Auge (monokulare Sicht) nimmt das Pferd nur zweidimensional wahr. Infolgedessen sehen Pferde ihre Umwelt deutlich unschärfer als Menschen.

Das Bewegungssehen ist dagegen stark ausgeprägt, Gegenstände oder Lebewesen können über weite Distanzen erkannt werden. Pferde sehen 20 bis 30 Bilder pro Sekunde, Menschen hingegen nur fünf Bilder pro Sekunde. Um Pferde nicht zu verunsichern, sollten daher in ihrer Umgebung hastige und unkontrollierte Bewegungen vermieden werden.

Pferdeaugen arbeiten unabhängig voneinander

Aufgrund der Anatomie des Pferdeauges werden am Boden liegende Objekte besonders gut wahrgenommen. Dies ist evolutionsbedingt, denn Raubtiere lauern am Boden und machen sich durch Bewegungen bemerkbar. Darüber hinaus arbeiten die Pferdeaugen unabhängig voneinander, weshalb Pferde nach der Gewöhnung an einen unbekannten Gegenstand auf der einen Hand anschließend auf der anderen Hand erneut scheuen können. Für das Pferd stellt der Gegenstand ein komplett neues Objekt dar.

Helligkeitskontraste können zur Fluchtreaktion führen

Im Umgang mit Pferden ist außerdem zu beachten, dass sie Helligkeitskontraste, zum Beispiel Pfützen, Schatten oder Sonnenlicht, viel stärker wahrnehmen als Menschen und hieraus plötzliche Fluchtreaktionen resultieren können. Überdies benötigt das Pferdeauge zwei bis drei Minuten, bis es sich von Helligkeit auf Dunkelheit umgestellt hat, zum Beispiel beim Verladen in einen dunklen Pferdetransporter oder beim Anreiten eines Hindernisses im Schatten. Nach der Umgewöhnung des Auges können Pferde im Dunkeln deutlich mehr erkennen als Menschen.

Gehör wie ein Radar

Die Ohren des Pferdes sind unabhängig voneinander wie ein Radar in alle Richtungen beweglich. Dies ermöglicht dem Pferd die Lokalisierung von Geräuschquellen. Bedeutsam ist auch, dass Pferde in einem viel weiteren Frequenzbereich als der Mensch hören. So hören sie zum Beispiel die Ultraschallwellen von Fledermäusen.

Geruchssinn stark ausgeprägt

Neben dem Seh- und Hörsinn ist auch der Geruchssinn des Pferdes stärker ausgeprägt als beim Menschen. Er dient zur Orientierung, zum Erkunden von fremden Objekten und zum sozialen Dialog. Unbekannte und bedrohliche Gerüche, zum Beispiel Schweinegeruch, können das Pferd zur Flucht veranlassen.

Wie ist das nun mit der knisternden Plastiktüte, die am Boden liegt? Für uns Menschen ist sie harmlos. Für Pferde ist sie zunächst ein fremdes Objekt, vergleichbar einem Raubtier, das sich sehr schnell bewegt und laute beängstigende Geräusche macht. Pferde sind naturgemäß sehr neugierig und erkunden deshalb den fremdem Gegenstand mit Hilfe ihres Geruchs-, Geschmacks- und Tastsinns. Pferde sind aber auch lernfähig und betrachten daher nach einer gewissen Zeit schließlich eine Plastiktüte als ungefährlich. Häufig kann der Mensch hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Beachten wir stets die feine Sinneswahrnehmung unserer Pferde, können wir auch den Umgang mit ihnen sicherer gestalten.

Mit dem Handpferd unterwegs

Wenn junge Pferde ausgebildet werden, ist es durchaus üblich und empfehlenswert, sie bei einem Ausritt als Handpferde mitzuführen.

Das Pferd lernt dabei – für Mensch und Tier relativ gefahrlos – das Ausreiten kennen. Es lernt die neue, ungewohnte Situation einzuschätzen und kann sich an dem erfahrenen Führpferd orientieren.

Damit diese ersten Ausflüge des jungen Tieres für Pferde und Reiter sicher ablaufen, sollten die folgenden Tipps beachtet werden:

  • Ein Handpferd darf nur von einem erfahrenen, sicheren Reiter mitgeführt werden.
  • Optimal ist es, wenn sich Führpferd und Handpferd gut vertragen und das Führpferd als Leittier anerkannt wird.
  • Das Führpferd muss dafür ausgebildet sein, einhändig geritten zu werden, da der Reiter mit seiner zweiten Hand ja das Handpferd führt.
  • Das Handpferd muss bereits gelernt haben, Kommandos zu befolgen.
  • Binden Sie das Handpferd nie am Sattel an, sondern benutzen Sie einen ausreichend langen Strick. Als eine gute Länge gelten etwa zwei Meter. So kann das Handpferd einerseits in Engstellen hinter Führpferd und Reiter gehen. Andererseits besteht nicht die Gefahr, dass sich Pferde oder Reiter in einem zu langen Seil verwickeln, wenn das Handpferd unruhig wird oder auszubrechen versucht. Ein Seil in dieser Länge gewährleistet noch ein schnelles Einwirken auf das Handpferd in Gefahrensituationen. Eine Longe mit einer Länge von bis zu sechs Metern ist als Führhilfe aus diesen Gründen nicht geeignet.
  • Überhaupt muss jederzeit gewährleistet sein, dass der Reiter auf das Führpferd einwirken kann. Führkette, Trense oder Knotenhalfter sind hierfür geeignete Hilfsmittel.
  • Wenn Sie sich mit Führ- und Handpferd im Straßenverkehr bewegen, dann darf das Handpferd nur rechts von Ihnen geführt werden.
  • Tragen Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit beim Führen von Großtieren im Straßenverkehr ein nicht blendendes weißes Licht immer gut sichtbar auf der linken Seite. Ebenfalls Ihrer eigenen Sicherheit dienen Reithelm, Reitstiefel und Handschuhe.
  • Es ist verboten, Tiere von Fahrzeugen aus zu führen.
  • Auch für das Führen eines Handpferdes gilt: Führstrick nie um die Hand wickeln.
Ein Pferd darf an der Hand im Straßenverkehr nur rechts vom Reiter geführt werden. Hierfür ist ein ausreichend langer Strick zu benutzen.
Ein Pferd darf an der Hand im Straßenverkehr nur rechts vom Reiter geführt werden. Hierfür ist ein ausreichend langer Strick zu benutzen.

 Veröffentlicht: 13. Juli 2018 VFD Bundesverband, Geschrieben von Holger Suel

Gesetzeswidrig, unversichert, verantwortungslos?
Eine persönliche Standortbestimmung für Freizeitreiter und –fahrer!

Wer den gebisslosen Umgang mit seinem Pferd pflegt, der sieht sich immer wieder mit diesen Vorhaltungen konfrontiert. Bei Veranstaltungen wird man ausgeschlossen, weil der Veranstalter der Ansicht ist, bei Schäden durch Reiter, die gebisslos reiten,nicht versichert zu sein.

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Und dann geht man auf eine Reitsportmesse, wie die Equitana, die Americana, die Hansepferd usw., und man erlebt dort eine Vielzahl namhafter Ausbilder, die ihre Methoden vorstellen und sich traumhaft sicher mit ihren Pferden gebisslos in den Menschenmassen bewegen.

Im Zusammenhang mit meinem Einstieg in die Beschäftigung mit Pferden wurde ich mit all dem konfrontiert. Da auf der Messe so viel gebisslose Methoden vorgestellt wurden, in den USA trotz eines sehr strengen Schadensersatzrechts gebisslos ausgebildet und geritten wird, sah ich über die Behauptungen zum Verbot und dem fehlenden Versicherungsschutz hinweg.

Mit der Zeit aber nahmen diese Behauptungen überhand und als es immer häufiger zu Ausschlüssen bei Veranstaltungen kam, und ich auch bei einfachen Wanderritten ausgeschlossen wurde, weil die Rittführer so ausgebildet waren, ging ich den Behauptungen nach!

Rechtliches

Gesetzliche Vorgaben

Die Suche nach den gesetzlichen Bestimmungen für das Reiten war recht einfach.
Allein die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt im § 28 den Umgang mit Tieren.

„(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.“

Weitere Rechtsnormen gibt es nicht.

Auf meine Nachfrage beim verantwortlichen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bezüglich Kommentierungen und Erläuterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren, erhielt ich die Antwort, dass die Formulierung des § 28 StVO bewusst so gewählt worden sei, und eine Bewertung der Eignung von Mensch und Tier immer einer Einzelfallprüfung unterliege.

Entscheidungen der Gerichte

Hier kommen nun die „zahlreichen Gerichtsentscheidungen“ zum Tragen, die mit Rechtslage „zusammengefasst“ wurden.
Bei Vorträgen, in Diskussionen und sogar in Veröffentlichungen, Schreiben sowie Schriften der VFD, wie der alten VFD Ausbildungsrichtlinie (ARPO), wurde auf die „vorhandenen Urteile“, „die Rechtslage“ verwiesen. In der aktuellen ARPO wurde dieser Rechtshinweis entfernt!

Eine erste Recherche im Internet nach Urteilen im ursächlichen Zusammenhang mit gebisslosen Zäumen blieb erfolglos.
Daher schrieb ich alle OLGs der Bundesrepublik Deutschland an und bat um Benennung und Zugang zu Urteilen in Schadensfällen im Zusammenhang mit gebisslosen Zäumen.
Das Ergebnis war eindeutig:
Es gibt kein Urteil das sich ursächlich auf die Verwendung gebissloser Zäume bezieht.
Alle Bitten an Vortragende und Diskussionspartner, die auf die Rechtslage verwiesen, Urteile zugänglich zu machen blieben ohne Erfolg. Keines der zugesagten Urteile ging mir zu.
Und sollte es so ein Urteile gäben, so wäre es eine Einzelfallentscheidung.

Es gibt Urteile, in denen Sachverständige sich zur Einwirkung geäußert haben. Aber diese Einlassungen sind widersprüchlich.
So führte das LG Bielefeld 7 O 193/03 aus:

… Denn durch Bewegungen an dem Halfter kann einem Pferd kein Schmerz zugefügt werden. Anders stellt sich die Situation dar, wenn eine Trense oder eine Führungskette verwendet wird bzw. der Strick, der an dem Halfter befestigt ist, über den Nasenrücken des Pferdes gelegt ist. Nur dieses Equipment ist geeignet, Pferde in Problemsituationen zu beherrschen. …

Anders das OLG Karlsruh 7 U 21/95:

…Die Auffassung des Klägers, der Beklagte hätte mit Hilfe der typischen Kandarenwirkung die Pferde auf der Strecke von 150 bis 200 m noch anhalten können, beruht offenbar auf der laienhaften Meinung, ein Pferd bleibe umso eher stehen, je mehr Gewalt auf sein Maul ausgeübt werde, mit anderen Worten, je mehr Schmerz ihm in seinem Maul bereitet werde. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der durch heftige Leinenzüge, die zudem noch über die Kandarenhebel verstärkt werden, zugefügte Schmerz im Maul wird ein Pferd nur weiter in seiner Panik steigern. …
… Auch sonst zuverlässige und gehorsame Pferde können vor einem plötzlich auftauchenden Hund in Panik geraten. Im Übrigen hat der Beklagte unstreitig mit diesem Gespann eine Fahrt durch die Innenstadt von ... durchgeführt. Schlagender als im Großstadtverkehr kann ein Fahrpferd seine Zuverlässigkeit und seinen Gehorsam kaum unter Beweis stellen.“

Diese beiden Fälle sind Beispiele für das Dilemma, in dem man sich bei einer rechtlichen Bewertung befindet.
Eine besondere Bedeutung kommt hier den Sachverständigen zu. Auch unter diesen gibt es widersprüchliche Auffassungen über die Möglichkeit der ausreichenden Einwirkung mit gebisslosen Zäumen, wobei die meisten Sachverständigen keine, oder nur geringe Kenntnisse über die Einwirkung mit gebisslosen Zäumen haben, geschweige denn selber darauf ausgebildet sein dürften.
Ein Sachverständiger muss immer den Einzelfall prüfen und ist zur Neutralität verpflichtet. Und er muss Sachkunde zu den Sachverhalten, hier gebisslose  Zäume und Ausbildungsstand von Pferd und Reiter haben.

Zu Schadensereignissen im Zusammenhang mit dem Führen von Pferden am Stallhalfter gibt es eine eindeutige Positionierung in Urteilen, wonach das Stallhalfter für eine ausreichende Einwirkung nicht geeignet ist. Auch ist eine ausreichende Einwirkung beim Führen von mehr als einem Tier in Frage zu stellen.

Resümee

  1. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung bestimmter Ausrüstungen!
  2. Es gibt keine Rechtsprechung, die Schlüsse auf die Anwendung bestimmter Ausrüstungen zulässt! Die Ausrüstung muss für eine ausreichende Einwirkung ausgelegt sein.
  3. Der beklagte Pferdemensch muss den Nachweis der ausreichenden Einwirkung und der Eignung seines Pferdes erbringen!
  4. Für kommerzielles Fahren können regional durchaus Ausrüstungsvorschriften gemacht werden, wie seit diesem Jahr in Niedersachsen.

Versicherungsschutz

Die Haftung, und damit der Versicherungsschutz unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Für unsere Betrachtungen sind die §§ 831 und 833 von Bedeutung sowie die §§ 305ff BGB zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträgen von Bedeutung.

Tierhalterhaftung

„§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. …“
Diese Haftung wird mittels der Tierhalterhaftpflicht abgesichert.

Nach langem Suchen konnte ich keine Versicherung ermitteln, die in ihren AGBs Auflagen zur Ausrüstung machen. Einige Versicherungen machen durch einfache Formulierungen darauf Aufmerksam, dass sie keine Ausschlüsse machen, andere haben schwierige juristische Formulierungen. Allen ist gleich, es gibt keine Auflagen, so wie es keine gesetzlichen Auflagen gibt. Im Zweifel kann man es sich von der Versicherungsgesellschaft bestätigen lassen.

Allerdings tritt die Tierhalterhaftpflicht nur in Regress, wenn sich die Tiergefahr verwirklicht hat. Das heißt, dass der Schaden auf ein tiertypisches Verhalten zurück zu führen ist.
Daher ist jeder Reiter gut beraten eine Privathaftpflicht abzuschließen, bei der auch das Haftungsrisiko beim Reiten abgedeckt ist.

Veranstalterhaftung

Die Haftung des Veranstalters ergibt sich aus den Verträgen, die er mit den Teilnehmern abschließt. Der Veranstalter haftet für Risiken, die sich aus der Veranstaltung ergeben. Das umfasst die Organisation, die Infrastruktur, die Absicherung, die Aufgabenstellung.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit kann der Veranstalter in den AGBs ausschließen soweit ein Haftungsausschluss nicht gem. § 309 BGB unzulässig ist.

Einen generellen, pauschalen Haftungsausschluss gibt es nicht.

Veranstalter von Sportereignissen, dazu zählen auch geführte Ritte, haften gemäß § 831 BGB nicht für Handlungen ihrer Teilnehmer, die zu Schäden führen! Dafür haftet der Teilnehmer.

Zur Wahrnehmung der Verantwortung des Veranstalters gehört es, dass die Teilnehmer über die Anforderungen der Veranstaltung richtig und umfassend informiert sind und auch, dass er sich einen Eindruck von der Eignung des Teilnehmers macht. Hat der Veranstalter augenscheinlich den Eindruck, dass ein Reiter der Anforderung nicht gewachsen ist, darf/muss er ihn ausschließen, was aber nicht allein auf die Ausrüstung zurückzuführen ist.

Die Haftpflichtversicherungen der VFD sind einheitlich für alle Landesverbände abgeschlossen. Die Uelzener Versicherung hat ausdrücklich bestätigt, dass Veranstalter den Versicherungsschutz auch bei Schäden durch gebisslos gerittene Pferde nicht verlieren. Das ergibt sich auch aus der Risikoverteilung.

Resümee

  1. Versicherungen machen keine Auflagen zur Ausrüstung.
  2. Tierhalterhaftpflicht versichert die Tiergefahr,
    weitere Risiken sind durch eine Privathaftpflicht abzusichern.
  3. Veranstalterhaftpflicht versichert die Veranstaltung in allen Verantwortlichkeiten des Veranstalters. Dazu gehört auch die Einschätzung darüber, ob der Teilnehmer über eine ausreichende Einwirkung verfügt und sonst in der Lage ist, den Anforderungen durch die Veranstaltung zu genügen.
  4. Teilnehmer sind für die Schäden verantwortlich, die sie, bzw. ihr Tier verursachen.

Folgerungen

Man könne kein Pferd durch die Ausrüstung kontrollieren, nur durch Ausbildung.

So Prof. Dr. Klaus Zeeb, Verhaltensforscher und seinerzeit der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für „Die Leitlinie zum Tierschutz im Pferdesport“ von 1992.

Die rechtlichen und versicherungsrechtlichen Bedingungen treffen auf alle Reiter, ohne Auflagen für die Ausrüstung zu.
Die Anforderungen an Mensch und Tier sind durch die Formulierung im §28 StVO sehr hoch.
Jeder, der mit Tieren zu tun hat, muss sich ständig prüfen, ob er, bzw. die Menschen in seiner Verantwortung, über eine ausreichende Einwirkung verfügen und ob die Tiere ausreichend für ihre Aufgabe vorbereitet sind.
Eine besondere Verantwortung haben die Fahrer. Grundsätzlich gelten für die Freizeitfahrer alle gemachten Ausführungen. Allerdings sind Anforderungen an eine ausreichende Einwirkung ungleich höher, als beim Reiten. Anders als beim Reiten gibt es kein vergleichbares, anerkanntes Ausbildungs- und Prüfungskonzept für gebissloses Fahren. Hier den Nachweis der ausreichenden Einwirkung zu erbringen dürfte sehr Aufwendig sein.

Ständige Aus-und Weiterbildung sind eine gute Möglichkeit, die ausreichende Einwirkung zu verbessern und nachzuweisen, genauso wie die Teilnahme an Prüfungen und Veranstaltungen. So erkennt die VFD zum Beispiel auch die Reitabzeichen des RAI-Reitens an.

Genauso wie an die Fähigkeiten von Mensch und Tier, muss ein sorgsames Augenmerk auf die Eignung der Ausrüstung gelegt werden. Die Ausrüstung, insbesondere die Zäumung muss die ausreichende Einwirkung unterstützen.
Es geht um Kommunikation, die durch die Ausrüstung nicht verfälscht werden darf.
Die Rechtsprechung stellt meiner Meinung nach zu recht in Frage, dass eine ausreichende Einwirkung mit einem Stall-, Anbindehalfter möglich ist. Dafür sind sie nicht konstruiert sowie optimiert, sondern gerade das Gegenteil ist der Fall, sie sollen Einwirkung mindern.
Auch Polster am Zaum, wie die beliebten Felle, sind geeignet die Hilfengebung zu verfälschen.

Das Ausbildungs- und Prüfungssystem der VFD ist in allen Aspekten auf den sicheren und tiergerechten Umgang mit den Equiden ausgerichtet. Auch Prüfungen in anderen Ausbildungssystemen sind geeignet eine ausreichende Einwirkung nachzuweisen.
Am Ende aber ist es das persönliche Handeln, das die Eignung wiederspiegelt.

Die VFD behandelt das Thema offen und proaktiv und setzt sich für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Ausrüstung ein.

Die hier behandelte Thematik kann nur einen Überblick über die rechtlichen und versicherungsseitigen Rahmenbedingungen sein und soll die veralteten Sichten und Behauptungen ausräumen. Die Abhandlung soll auch anregen, den rechtlichen Aspekten mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Jeder ist persönlich für die Einhaltung von Recht und Gesetzt verantwortlich.

Am Ende soll das Risiko einer rechtlichen Bewertung der ausreichenden Einwirkung mit gebisslosen Zäumen gegenüber einem Trensenzaum nicht verschwiegen werden. Es ist immer noch sehr weit die Meinung verbreitet, dass ein Gebiss mehr Einwirkung bietet. Hier bleiben die Ergebnisse angekündigter wissenschaftlicher Untersuchungen abzuwarten. Erste vergleichende Versuche anlässlich eines Zäumungssymposiums weisen darauf hin, dass es eine vergleichbare Einwirkung gibt.

Diese Ausführungen sind das Ergebnis meines intensiven persönlichen Engagements Widersprüche und unspezifische Behauptungen aufzuklären, und ich kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Als Literatur möchte ich auf das Buch „Reitrecht“ von Susanne Brauer und Heiner Natschack, 2.Auflage 2013, verweisen, in dem auch die fehlenden Gerichtsentscheide angesprochen werden, und in dem eine Vielzahl weiterer bedeutender rechtlicher Fragen behandelt werden.

Am Ende bleibt mir nur die Binse, dass es letztendlich nur der Mensch ist, der tierfreundlich und ausreichend auf sein Tier einwirkt.
Die Verantwortung kann man nicht auf die Ausrüstung abschieben.
Die Ausrüstung muss geeignet sein und den Anforderungen genügen.

Pferde putzen!

Nach über 30 Jahren habe ich das erste Mal einen Staubsauger benutzt. Trotz viel Einsatz fanden wir auf der Equitana keinen einzigen Staubsauger für Pferde. Als ich das in jungen Jahren noch völlig uncool und überflüßig fand, wurde die zahlreich angeboten. Leider nun nicht mehr, obwohl es hervorragend funktioniert. Nach wir aus Essen zurück waren, habe ich mir bei Krämer zwei Staubsaugerbürsten schicken lassen. Als die da waren, habe ich einen alten Autostaubsaugen umgebaut. Heiko war zeitweise etwas irritiert, hat dann aber in Ruhe weiter sein trockenes Brot aus dem Trog gemümmelt. Der Aufwand für mich war deutlich geringer, und der Rücken war fast komplett staubfrei. Und das obwohl er im Fellwechsel ist! Tolle Sache, ich werde nun meine Suche intensivieren und ein professionellen Pferdestaubsauger suchen.

Navigation!

Das ist wohl das spannenste Thema für die, die am Ende die Strecke planen müssen und die Verantwortung dafür haben, auch rechtzeitig die Tagesetappe zu erreichen. Für die Anderen wird es erst spannend, wenn Erstere versagen. Ich reite seit 2015 mit einem Garmin GPSMap 64s + TOPO Deutschland V6 PRO. Dieses Gerät kann ich auch als Wanderreiter empfehlen, es ist ab ca 300 Euro zu haben. Ich gehe aber davon aus, dasses bessere und zweckmäßigere Geräte für Reiter gibt. Deshalb meine Anmerkungen zu diesem Gerät als Hilfe zur Kaufentscheidung, mehr nicht.

Stärken:

Robustes Gehäuse, lange Akkulaufzeit, nach kurzer Einarbeitung auch halbwegs gutes Handling, gute Übernahme und Synchronisation durch die Nutzung der Cloud

Super feste Halterung für den Gürtel oder Rucksack. Das ist gerade beim reiten extrem wichtig, da hat man ja permanent Erschütterungen. Toll finde ich die Funktion Strecken aufzuzeichnen die man geritten ist. Ich habe diese Funktion immer aktiviert und nutze anschließend die Aufzeichnungen um die Besten wege in Strecken zu kombinieren.

Schwächen: Die Liste wird etwas länger!

Sehr kleines Display, mit "raus und rein" Zoomen kann man sich gut behelfen, aber kein Vergleich zu Strassennavigationsgeräten

Eine Planung mit dem Gerät habe ich auch nach 2 Jahren noch nicht geschafft, ohne PC geht da nichts (bei mir). Das bedeutet auch, immer eine Karte mitnehmen, sonst bist Du am Arsch wenn dein Navi nicht programmiert ist.

Die Bedienelemente und die Programmlogik von Basecamp (dem Planungsprogramm) sind soweit von Windows und Apple entfernt, dass man noch einmal komplett von vorne lernen muss. Hier wäre ein Schulungsangebot von Garmin sinnvoll, oder die Logik eines bekannten Anbieters nutzen. Ich werde einmal danach suchen und dann hier berichten. Bis dahin hilft mir wie so oft YouTube, das ist für Basecamp im Startfenster auch verlinkt. In der Planung muß ich mich zwischen Track und Route entscheiden. Die Route plant Basecamp anhand meiner Markierungspunkte automatisch. Das hat den Nachteil, dass leider keine Wegeabkürzungen über Brachland etc. möglich sind. Da muß man dann beim Ritt improvisieren. Plant man als Track, die Umwandlung ist einfach, dann hat das den Nachteil dass wirklich jede Kurve und jede Biegung mit einzelenen Markierungspunkten abgesteckt werden muß. Das macht es ziemlich aufwendig, weshalb ich in der Regel die Routenplanung bevorzuge. Man kann aber eine geplante Route in einen Track wandeln, diesen dann teilen und verändern, auch über freies Gelände, anschließen wieder zusammenführen und in eine Route umwandeln. Das klappt auch ganz gut, dazu gibt es auch Videos.

Gesamturteil:

Der Export und der Import von Strecken ist relativ einfach. Man kann also von anderen Nutzern schon geplante Strecken importieren und abreiten. Allerdings gibt es nicht viele Strecken, die für Wanderreiter gemacht und geeignet sind. Hier http://www.gpsies.com ist einiges zu finden, allerdings auch mehr für Wanderer und Radfahrer. Dieses Tool nutze ich auch zur Darstellung meiner Strecken auf der HP.

Sehr gut ist die Kartenauflösung der Topo V6 Pro, kostet um 100 Euro. Da sehe ich dann am PC jeden Zaun, jeden Pfad und jedes Hinderniss. Die berücksichtige ich dann während der Streckenplanung. Hier kann die alte topografische Karte nicht mehr mithalten. Bis jetzt habe ich noch kein Update benötigt, es gibt schon V7 Pro, mir reicht aber die ältere Version. Man kann auch "Open Street Map" Karten nutzen, dann hat man aber keine automatische Routenplanung mehr, und somit mehr Aufwand eine Strecke zu planen.

Mein Pferd bleibt beim aufsteigen nicht stehen!

Das habe ich so, oder so ähnlich schon oft gesehen und gehört. Mich selbst hat das Problem schon vor 30 Jahren getroffen. Nach dem ich mir nicht mehr zu helfen wußte, habe ich Jemanden gefragt, der Ahnung hatte. Das war mein damaliger und heutiger Schmied, Horst Brandt. In seiner unnachahmlichen Art hat er mir auf die Frage was ich tun kann geantwortet, ich solle nicht aufsteigen. Fertig! Ohne Rückfrage meinerseits, wäre es das gewesen. Er hat mir dann auf meine Rückfrage erklärt, ich solle nicht aufsteigen wenn das Pferd wegläuft, sondern es jedesmal an den Punkt zurück führen, an dem ich es versucht habe. Das klappt bei jedem Pferd, das garantiere ich. Manchmal sind einige Versuche mehr nötig, wird aber jedesmal besser. Man muß, wie bei allen Trainigseinheiten mit Tieren, halt immer etwas sturer als das Tier sein und dauerhaft konsequent und geduldig bleiben. Spätestens nach 10 bis 15 Übungen wird das Pferd nicht wieder versuchen loszulaufen. Grundsätzlich sollte man auch nicht gleich abreiten. Ich empfehle immer, einige Minuten auf dem stehenden Pferd zu verweilen, und dann erst zu starten. So trennt man die beiden Aktionen "Aufsteigen" und "Losreiten" sauber von einander ab. Das Pferd verbindet das dann auch künftig nicht mehr. Das macht es möglich entspannt beieinander zu stehen und ein "Schwätzchen" zu halten, ohne das ein Ponyy dauernd herum hampelt. Viel Erfolg beim üben!

Heute ein paar Worte zu den Regenponcho.

Auf Bild 1 versteckt sich Maria. Es handelt sich um Poncho aus Armeebeständen der Bundeswehr oder der US Army, je nachdem was ich bekomme. Die haben sich in jeder Hinsicht bewährt. Während dem Ritt deckt der Poncho nicht nur den Reiter ab, sondern auch die komplette Ausrüstung. Bei Menschen über 1.70 kann es sein, dass die Hosenbeine unten etwas nass werden. Sobald wir absteigen, decken wir mit den Poncho die Ausrüstung ab. Es ist wesentlich angenehmer auf einem trockenen Sattel zu reiten, und die Pony`s bleiben natürlich auch trocken. Im Sommer sollte man direkt nach dem Regen die Poncho ausziehen, da sie innen schwitzen. Da wäre eine Membrane zwar angenehem, wenn ich aber bedenke was die Poncho aushalten müssen, dann ist das wohl ohne besser. Die neueren Modelle sind aus Nylon, die älteren aus einem Gummiartiken Material.

Auf dem zweiten Bild sieht man, dass auch schlechtes Wetter nicht die Laune verderben muss. Das letzte Bild ist im Sommer 2016 in der Karlstalschlucht aufgenommen. Achtung, die ist nicht reitbar, davon abgesehen ist das da auch verboten.

http://www.trippstadt.de/entdecken/karlstalschlucht.html

Nun ein erstes Wort zu unserer Ausrüstung. Mit unseren Sätteln möchte ich beginnen. Wir reiten heute in der Mehrzahl Wanderreitsättel eines deutschen Herstellers. Es handelt sich um den Swing Tree Vario von der Firma Grassl.

http://www.swingtree.de/

Wir haben mittlerweile 4 Stück davon, Tendenz zu mehr ist gegeben. Jeder dieser Sättel ist ein Unikat, somit hat auch jeder Reiter den Sattel, mit dem sein Pferd und er am besten zurecht kommt. Theoretisch kann man den Sattel auf ein anderes Pferd mitnehmen. Dazu wird er durch den Hersteller umgebaut. Bedenkt man allerdings die Wartezeiten der Firma Grassl, dann bleibt es eine theoretische Möglichkeit. Aftersales ist bei Herrn Grassl im warsten Sinne des Wortes ein Fremdwort. Dafür wird man mit einem hervorragenden Sattel belohnt. Wartezeiten von 18 Monaten und Preise von 3000 bis 4000 Euro und mehr für einen Sattel sind nicht außergewöhnlich. Es gibt allerdings sehr gute Sättel gebraucht zu kaufen, da schlägt dann wieder die Qualität der Sättel durch. Sollte jemand dazu mehr wissen wollen, stehe ich auch gerne telefonisch zur Verfügung. Pads setzen wir verschiedene ein. Ich persönlich bevorzuge mittlerweile Neopren mit Geleinlage, die saugen sich nicht so voll Schweiß und sind leichter sauber zu halten. Zudem bleibt auch auf Dauer die dämpfende Wirkung erhalten. Das gleiche gilt auch für den Bauchgurt. Je nach Sattellage des Pferdes reiten wir auch mit Schweifriemen und Vorderzeug.

Am Sattel führen wir folgende Gegenstände permanent mit: leichte Decke, Regenponcho (eigenes Thema), Multitool, Satteltaschen (vorne, hinten nur beim Wanderrit, Hufkratzer, kleine Säge, Anbindestrick, kleines erste Hilfe Set, Goody Bag. Bei Ritten im Sommer habe ich einen Falteimer dabei, mit dem wir die Pony`s erfrischen können, ohne das eine Bademöglichkeit oder Schlauch zur Verfügung steht.

Das ist unser Pferdeklo.

Seit wir es eingerichtet haben, wird sie von allen Pferden genutzt. Sie pinkeln ganz brav in die Toilette. Nur mit dem Äpfeln klappt es nicht immer so. Sie ist auch mittlerweile zu klein geworden. Vermutlich bauen wir im Sommer eine weitere, dann ist die Trefferquote wieder höher. Hinter der Bretterwand sammeln wir unser gehäckseltes Stroh. Wir haben uns eine Strohhexe von Hirlinger zugelegt, tolles, empfehlenswertes Gerät.

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